Anschluss von Elektrogeräten – wo sollte der Profi ran?
Wer handwerklich befähigt ist und einige Arbeiten selbst durchführen kann, kann durchaus Geld sparen. Doch wie sieht mit Elektroarbeiten aus, wie das Anschließen einer Deckenlampe? Darf das ein Laie?
Sicherheit geht immer vor
Ein Fachmann muss die Elektroinstallation im Haus ausführen, denn wer an Stromnetzen tätig wird, sollte wirklich wissen, was er macht. Andernfalls besteht bei nicht fachgerechter Durchführung der Arbeiten die Gefahr, dass man einen Stromschlag abbekommt, der tödlich sein kann. Doch auch ein Laie kann durchaus einige Dinge erledigen. Hierbei gilt jedoch, dass man vor Beginn der Arbeiten denn Strom abstellt. Mit einem Messgerät kann man die Spannungsfreiheit überprüfen.
Hat man Zweifel, sollte man sicherheitshalber einen Elektrofachmann beauftragen, denn laienhafte Experimente bei Elektroinstallationen können tragische Folgen mit sich bringen. Dies gilt nicht nur für die Installation, sondern auch bei Reparatur von Elektrogeräten kann aus Unwissenheit großer Schaden entstehen. Aus diesem Grund landen heutzutage vielfach elektrische Geräte mit Störungen im Müll, weil eine Fachreparatur zu kostspielig ist. Lohnt sich eine Reparatur noch, sollte diese allerdings von einer ausgebildeten Fachkraft vorgenommen werden.
Pfusch bei Elektroinstallationen kann gefährlich und teuer sein
Immer wieder warnen Elektriker davor, dass Amateure an der Hauselektrik Veränderungen vornehmen. Der Gesetzgeber sieht dies genau so. Ohne eine fachliche Ausbildung sei die Gefahr, die von elektrischen Anlagen ausgeht, viel zu hoch. Als Heimwerker kann man oftmals nicht beurteilen, welche Risiken man eingeht, wenn man an der Elektrik arbeitet.
Aus diesem Grund existiert in Deutschland die Niederspannungsanschlussverordnung. In dieser ist geregelt, dass lediglich Elektriker, die im Installateur-Verzeichnis des jeweiligen Stromnetzanbieters eingetragen sind, an Elektroinstallationen tätig werden dürfen. Die geläufige Meinung, dass ein befähigter Handwerker zweifellos eine Lampe anschließen kann oder die Steckdose wechseln darf, ist daher falsch.
Aufgrund der genannten Verordnung darf lediglich ein Elektriker Arbeiten am öffentlichen Stromversorgungsnetz ausführen und sowohl Lampe als auch Steckdose werden tatsächlich an dieses angeschlossen. Allerdings wird man auch nicht gleich zur Rechenschaft gezogen, wenn man es doch selbst macht. Wenn jedoch durch das fehlerhafte Anschließen der Lampe oder der Steckdose ein Brand oder sogar Personenschaden verursacht wird, wird es problematisch. Bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz zahlen nicht mal Hausrat- bzw. Gebäudeversicherungen. Stellt sich zum Beispiel heraus, dass die Schadenursache vom Laien aufgrund unsachgemäßer Installation verursacht wurde, liegt Fahrlässigkeit vor.
Was darf nur ein Elektriker machen?
In Paragraf 13 der Niederspannungsanschlussverordnung ist geregelt, dass folgende Tätigkeiten nur ein Elektriker ausführen darf:
Neuverlegung der Hausinstallationen
Installationsarbeiten am Hausanschlusskasten ausführen
Elektrische Arbeiten am Sicherungskasten
Anschluss von Lampen
Austausch von Steckdosen
Anschluss eines Elektroherdes
Reparatur der Elektrik am Herd
Der Heimwerker darf selbst erledigen:
Planung der elektrischen Anlage bei einem Hausneubau und Abstimmung mit dem ausführenden Elektrofachbetrieb
Stemmen der Wandschlitze, sodass der Elektriker die Leitungen unter Putz verlegen kann
Bei Stromausfall Sicherungen und FI-Schalter überprüfen und gegebenenfalls wieder einschalten
Auswechseln von Glühbirnen
Steckdosen-Kinderschutz anbringen